Moblierte Einzimmerwohnung zum Verkauf
Zum Verkauf steht eine komplett möblierte Einzimmerwohnung im absoluten Zentrum von Makarska. Die Wohnung hat eine Gesamtfläche von 45,10 m² und besteht aus einem Eingangsbereich, einem Badezimmer, einer Küche mit Essbereich und Wohnzimmer, einem Schlafzimmer sowie einem südlich ausgerichteten Balkon mit offenem Meerblick, der dauerhaft frei bleibt und nicht verbaut werden kann. Zur Wohnung gehört außerdem ein Abstellraum im Untergeschoss des Gebäudes.
Die Immobilie befindet sich in einer äußerst praktischen Lage, in unmittelbarer Nähe von Schule, Kindergarten, Lebensmittelgeschäft und Metzgerei, was einen angenehmen und unkomplizierten Alltag ohne Auto ermöglicht. Das Stadtzentrum, der Kačić-Platz und die Uferpromenade sind nur 300 Meter entfernt, was einem etwa vierminütigen, leichten Spaziergang ohne nennenswerte Steigung entspricht.
Öffentliche Parkplätze stehen in unmittelbarer Nähe des Gebäudes zur Verfügung, zudem besteht die Möglichkeit, eine monatliche Parkkarte zu erwerben (https://app.paydo.hr/odabir-karte/makarska/), was diese Immobilie besonders attraktiv für den dauerhaften Aufenthalt oder die Nutzung während der Tourismussaison macht.
Aufgrund der Lage, der Raumaufteilung und des attraktiven Meerblicks stellt diese Wohnung eine ausgezeichnete Gelegenheit für alle dar, die eine hochwertige Immobilie im Herzen von Makarska suchen.
Die übliche Geschäftspolitik unserer Immobilienagentur sieht vor, Besichtigungen erst nach Unterzeichnung unseres Standard-Maklervertrags zu organisieren. Die Unterzeichnung dieses Vertrags ist eine Grundvoraussetzung für alle weiteren Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf und basiert auf dem Immobilienmaklergesetz sowie dem Datenschutzgesetz. Die genaue Lage der Immobilie geben wir nicht per E-Mail, Telefon oder ähnlichen Kanälen bekannt.
Die Maklerprovision für den Käufer beträgt 3 %.
In der Maklerprovision sind folgende Kosten enthalten:
- Ausstellung der kroatischen OIB (Steuernummer),
- Kosten des Notars,
- Erstellung des Vorvertrags und des Hauptkaufvertrags durch unseren Anwalt,
- Einholung der Genehmigung zum Immobilienerwerb beim Justizministerium (für Nicht-EU-Bürger),
- Eintragung ins Grundbuch (Gericht und Kataster),
- Umschreibung aller laufenden Verpflichtungen (Wasser, Strom, Müllentsorgung, Hausverwaltung) vom Verkäufer auf den Käufer,
- Unterstützung bei der Festsetzung der Immobilienerwerbssteuer.







