Grundstuck in erster Reihe fur den Bau eines Hotels- Podgora
Baugrundstück in erster Reihe am Meer mit einer Fläche von 3.904 m², befindet sich in der Zone T1 – Hotelnutzung. Gemäß der gültigen Raumplanungsdokumentation ist der Bau eines Luxushotels der Kategorie 4* oder 5* mit begleitenden Einrichtungen wie Wellness, Schwimmbädern, Restaurants, Konferenzräumen und einer Garage zulässig.
Die zulässige gesamte Bruttogeschossfläche beträgt ca. 8.200 m² (ca. 1.640 m² pro Etage), während zusätzliche Terrassen-, Balkon- und offene Verkehrsflächen von ca. 1.550 m² nicht in die Innenflächen einbezogen werden.
Städtebauliche Parameter:
Bebauungskoeffizient (Kig): 0,44
Nutzungskoeffizient (Kis): 2,10
Geschosse: Po + S + P + 3 Etagen
Zwei Untergeschosse sind erlaubt
Maximale Gebäudehöhe: 16,0 m (kaskadenartige Bauweise)
Bei Bau mehrerer Untergeschosse für Fahrzeugparkplätze ist eine Vergrößerung der unterirdischen Fläche gemäß den geltenden Bedingungen möglich.
Das Grundstück verfügt über Fußgänger- und Fahrzeugzugang über asphaltierte Straßen auf der Nord- und Südseite. Stromanschluss (mit Zähler), Wasserversorgung und Kanalisation sind vorhanden.
Ein architektonisches Konzept mit 3D-Visualisierungen wurde von einem renommierten Architekten erstellt und bestätigt die reale Möglichkeit der Realisierung eines Hotelkomplexes auf dem Grundstück.
Eigentum sauber, 1/1.
Agenturpolitik:
Besichtigungen werden nur nach Unterzeichnung eines Standard-Maklervertrags organisiert, gemäß den geltenden Gesetzen über Immobilienvermittlung und Datenschutz. Die Lage der Immobilie wird nicht per E-Mail, Telefon oder ähnlichen Kommunikationskanälen bekannt gegeben.
Maklerprovision für den Käufer beträgt 3 %, inklusive:
- Erstellung der OIB (Steuernummer in Kroatien)
- Notarkosten
- Erstellung von Vorvertrag und Hauptvertrag durch unseren Anwalt
- Einholung der Genehmigung für den Immobilienkauf durch das Justizministerium (für Nicht-EU-Bürger)
- Eintragung im Grundbuch und Kataster
- Übertragung aller Versorgungsleistungen (Wasser, Strom, Müll, Wartung) auf den Käufer
- Unterstützung bei der Immobilienertragsteuer






